1.1
Die Anmeldung ist im Programm "Frühes Musizieren (2-6 Jahre)" jeweils zum 1. September und 1. März möglich. Im Instrumental-/Gesangsunterricht (ab Schulalter) ist die Anmeldung an jedem neuen Monatsbeginn möglich.
1.2
Damit der Unterricht rechtzeitig beginnen kann, muss die Anmeldung in schriftlicher Form spätestens 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn eingereicht werden und von der Musikschule bestätigt werden.
1.3
Mit der Anmeldung wird die Schulordnung anerkannt.
1.4
Der Austritt aus der Musikschule erfolgt durch eine schriftliche Abmeldung spätestens sechs Wochen zum Ende eines Semesters (siehe §5). Wird keine Abmeldung eingereicht, wird der Unterrichtsvertrag im Programm Frühes Musizieren bis zur Schulreife, im Instrumental-/Gesangsunterricht im folgenden Schuljahr fortgesetzt.
1.5
Ummeldungen wie z.B. Änderung der zeitlichen Unterrichtseinheit sind innerhalb eines Semesters nicht möglich.
2.1
Durch Abgabe der Anmeldung, der einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 5 Euro und der dazugehörigen Einzugsermächtigung erklären sich die Zahlungspflichtigen mit dem Einzug des Schulgeldes per Lastschriftverfahren einverstanden.
2.2
Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro je Rücklastschrift berechnet. Der Zahler, die Zahlerin hat selbst für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
2.3
Die Verpflichtung zur Bezahlung der Unterrichtentgelte beginnt mit dem ersten Unterrichtsmonat und erfolgt immer am ersten Buchungstag des Monats per Lastschrift. Die Pre Notifikation zur durchführenden Lastschrift beträgt 6 Tage.
2.4
Im Programm ´Frühes Musizieren´ werden die Kursbeiträge halbjährlich eingezogen. Die Schulgeldbeträge für den Instrumental-/Gesangsunterricht werden monatlich am ersten Tag des Monats (auch während der Ferienzeit) eingezogen.
2.5
Der Einzug erlischt bei Vorliegen einer schriftlichen Abmeldung gemäß §1.3.
2.6
Leihinstrumente, Gitarren und Keyboards, können gegen eine monatlich Gebühr ausgeliehen werden.
3.1
Bei Anmeldung eines 2. und jedes weiteren Familienmitgliedes wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% der Gesamtgebühr gewährt.
3.2
Bei Teilnahme von zwei oder mehreren Unterrichtsfächern (z.B. Klavier und Gitarre) wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% der Gesamtgebühr gewährt.
3.3
Sozialermäßigung wird nach Vorlage eines gültigen Bildungspaket-Nachweises und nach Vereinbarung gewährt.
3.4
Familien- und Sozialermäßigungen können nicht nebeneinander gewährt werden. Beträge für Seminare, Workshops, 10er Karten und Kurse sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
4.1
Der Unterricht erfolgt während der in Baden-Württemberg geltenden Schulzeiten. In den Ferien erfolgt kein Unterricht.
4.2
Schülervorspiele finden regelmäßig statt. Sie sind Teil des Unterrichtskonzeptes und können 1-2mal im Jahr auch auf die eigentliche Unterrichtszeit fallen.
4.3
Besuch des laufenden Unterrichts zum Kennen lernen unserer Lehrkräfte können nach Vereinbarung stattfinden. Sie stellen aber keinen Unterricht dar.
4.4
In der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Als Probezeit gelten die ersten zwei Monate ab Unterrichtsbeginn.
4.5
Der Schüler hat kein Recht auf Festlegung einer Lehrkraft. Verlässt eine Lehrkraft die Musikschule Hopf bekommt der Schüler einen neuen Lehrer zugeordnet. Die Musikschule ist stets bemüht, passende Lehrkräfte dem jeweiligen Schüler zuzuordnen.
4.6
Noten- und Unterrichtsmaterial wird vom Schüler käuflich erworben.
5.1
Das Schulsemester beginnt im Programm "Frühes Musizieren" am 1.September / 1.März und endet am 28. Februar / 31.August. Im Instrumental-/Gesangsunterricht beginnt das Semester am 01.Oktober / 01.April und endet am 31.März / 30.September.
5.2
Die allgemeine Ferien- und Feiertagsregelung der öffentlichen Schulen in Baden Württemberg gilt auch für die Musikschule - siehe Ferienkalender.
6.1
Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf eine Nachholstunde noch auf Schulgelderstattung.
6.2
Fehlt ein Schüler längere Zeit wegen Krankheit, wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes ein Teil der Gebühr der ausgefallenen Unterrichtsstunden nach Absprache gewährt.
6.3
In begründeten Fällen, die die Musikschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit der Lehrkraft), können bis zu zwei Unterrichtsstunden pro Schuljahr ausfallen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Schulgeldes entsteht.
7.1
Der Schüler/die Schülerin erklärt sein Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Konzerten der Musikschule Hopf gemacht werden. Er/sie überträgt etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der AGB auf die Musikschule.
8.1
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechts-wirksam, wenn sie seitens der Musikschule schriftlich bestätigt wurden.
9.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.1
Die neue Schulordnung tritt mit der dazugehörigen Gebührentabelle ab dem 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig verliert die alte Schulordnung und die alte Gebührentabelle vom 01.03.2014 ihre Gültigkeit.