Das Angebot der zwei Schnuppermonate hat jeder Schüler, der hier in unsere Musikschule kommt (ausgenommen Teilnehmer von Workshops, Kursen, 10er Karten, Frühes Musizieren). Hierzu brauchen wir als allererstes eine vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anmeldung. Danach gibt es eine Eingangsbestätigung von Seiten der Musikschule und dann wird dem Schüler ein Lehrer zugeordnet.
Die zwei gebührenpflichtige Schnuppermonate dienen dann dazu, sich mit dem Instrument, dem Lehrer und den musikalischen Aufgaben vertraut zu machen. Auch der Lehrer braucht manchmal diese Zeit, um ein individuelles Lehrkonzept für den Schüler vorzubereiten.
Gefällt es dem Schüler nicht, kann außerordentlich auf Ende der zwei Schnuppermonate gekündigt werden. Läuft alles nach Wunsch ab, wird der Vertrag automatisch verlängert und kann nur auf Ende März und/oder Ende September gekündigt werden.
Weil uns unsere Erfahrung gelehrt hat, dass man innerhalb einer kurzen Zeit niemanden gerecht werden kann. Im Gitarrenunterricht z.B. lernt man in der ersten Stunde nur die richtige Sitz- / und Handhaltung. Auch zwischenmenschlich braucht es manchmal etwas Zeit...
Dann könnt ihr jederzeit zum hospitieren vorbei kommen. Dies bedeutet, dass man in Absprache mit dem Büro in einem laufenden Unterricht stiller Beisitzer ist. Mehr als ein Small-Talk wird in diesem Fall logischerweise nicht drin sein.
Will man nicht auf eine reine Schnupperlehrstunde verzichten,
berechnen wir für eine 30 minütige Unterrichtszeit 20€.
Wir stellen Instrumente gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung. Diese sind vor allem für die ersten zwei Schnuppermonate gedacht. Wer den Unterricht weiterhin besucht, wird vom Lehrer beraten, welches Instrument er sich kaufen soll.
Preisliste: Klassische Gitarre (in allen Größen): 8 € E-Gitarre/Bass: 15 € E-Gitarren-/Bassverstärker: 10 € Keyboard: 15 € E-Piano: 25 €
Zu den Gebühren
Es gelten die Bestimmungen des Musikschulvertrages. Wird durch den Schüler der Unterricht abgesagt (wegen Krankheit, Schullandheim, Geburtstage etc.), besteht kein Anspruch auf Ersatz. Individuelle Absprachen liegen im Ermessen des Lehrers. Wird unentschuldigt vom Unterricht ferngeblieben, gibt es definitiv keinen Ersatz, jedoch ein Anruf an die Eltern...
Ist ein Lehrer krank und liegt der Musikschule ein ärztliches Attest vor, so muss gemäß unserer Schulordnung der Unterricht nicht nachgeholt werden. Sonstige nicht eingehaltenen Termine werden vom Lehrer immer nachgeholt. Im Härtefall gibt es eine Erstattung der Unterrichtsgebühr. Sind längere Fehlzeiten der Lehrkraft abzusehen, werden wir uns um eine Vertretung kümmern.
Wenn keine Absprachen vorliegen, wird immer der Schüler nach den Ferien erwartet, welcher nicht direkt vor den Ferien Unterricht hatte. So ist gegeben, dass jeder Schüler die gleiche Anzahl Unterrichtstage pro Semester bekommt. Kurzfristige Absprachen zwischen den Teilnehmenden und dem Lehrer sind immer möglich, erforderlich und auch erwünscht.
Eher nein, da dies zeitaufwendiger und damit die Unterrichtsgebühr teurer wäre.
Aus verschiedenen Gründen kam es jedoch schon vor, dass dies Lehrer gemacht haben, deshalb darf ruhig gefragt werden.
Unsere Mitarbeiter haben in der Regel ein Hochschulstudium im Bereich Musik absolviert, verfügen über Erfahrungen im Unterrichten und/oder sind professionelle Musiker.
Die Kündigung muss schriftlich spätestens 6 Wochen vor Ende eines Schulsemesters (Ende März / Ende September) im Sekretariat der Musikschule Hopf eingegangen sein.
Sobald die Kündigung bearbeitet ist, wird eine Bestätigung zugesendet.
Der Vertrag läuft unbefristet, so lange wie man möchte. Soll der Unterricht enden, gibt es 2 Mal im Jahr die Möglichkeit zu kündigen.
Auf Ende März und auf Ende September. Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vorher in der Musikschule vorliegen und wird durch eine Eingangsbestätigung gültig!!!
Änderungen können nur auf das neue Semester (April / Oktober) oder den zwei Schnuppermonaten geändert werden und bedürfen neben dem Gespräch mit der Lehrkraft eine schriftliche Ummeldung.
Erst nach Bestätigung des Sekretariats wird der neue Vertrag rechtskräftig.
Für die Musikschule gelten die (beweglichen) Ferien- und Feiertage ebenso, wie für die allgemeinbildenden Schulen in der Region.
Aus bürokratischen und haushaltstechnischen Gründen ist es einfacher, einen monatlichen Betrag abzubuchen.
Würde man es anders machen, würde es uns immens viel Zeit kosten und die Gebühren wären deutlich höher.
Das Angebot der 10er Karten richtet sich nur an erwachsene Schüler, a) unregelmäßig zum Unterricht kommen können, b) über einen längeren Zeitraum selbstständig den Unterrichtsstoff erarbeiten können.